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Häufige Fragen
Alles rund um den Versicherungswechsel.
Die meisten KFZ-Versicherungen haben eine Kündigungsfrist zum 30. November. Ihre Kündigung muss bis dahin beim bisherigen Versicherer eingehen, damit der Wechsel zum 1. Januar greift. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Es gibt drei Stufen: Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Die Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich bei Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall und Elementarschäden. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch selbst verschuldete Schäden und Vandalismus ab.
Die wichtigsten Faktoren sind: Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Typklasse Ihres Fahrzeugs, Regionalklasse Ihres Wohnorts, jährliche Fahrleistung, Alter und Anzahl der Fahrer, sowie die gewählte Selbstbeteiligung.
Nein, eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigen Sie nur bei Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel. Beim reinen Versicherungswechsel kümmert sich der neue Versicherer automatisch um die Ummeldung.
Ja, der Vergleichsrechner ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich. Sie können so viele Vergleiche durchführen wie Sie möchten, ohne dass Kosten entstehen.